Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass es zur Bestellung eines Betreuers kommen sollte, kann durch eine Betreuungsverfügung eine bestimmte Person, etwa der Ehepartner, ein Kind oder ein andere geeignet erscheinende Person bestimmt werden. Hier kann auch geregelt werden, wer unter keinen Umständen nach Wunsch des Betreffenden die Betreuung führen soll. Auch über die Ausgestaltung der Betreuung können Angaben gemacht werden.

 

 

Gewöhnlich wird das Gericht diesem Wunsch folgen, sollten dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen. Auch hier ist auf die regelmäßige Überprüfung und eine zweckmäßige Verwahrung zu achten.