Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung …
… sind vielen Menschen bereits geläufige Begriffe. Es werden zusehends mehr hilfebedürftige Menschen von nahen Angehörigen oder auch zunächst fremden Menschen durch ihr Leben begleitet und unterstützt, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Auch Sie können helfen – als ehrenamtlicher Betreuer.
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Bürger ehrenamtliche/r Betreuer/in werden.
Ehrenamtliche Betreuer sind Personen, die sich unentgeltlich für ihren Betreuten engagieren und Verantwortung in den zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Die zu erledigenden Aufgaben sind sehr vielfältig und abhängig vom individuellen Einzelfall.
Vorrangig werden zumeist Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Betroffenen zum Betreuer bestellt. Sie können vom Betroffenen selbst benannt oder im Vorfeld durch eine schriftliche Betreuungsverfügung festgelegt werden.
Gibt es keine Angehörigen, die in Frage kommen, wird ein fremder ehrenamtlicher Betreuer oder erforderlichenfalls ein Berufsbetreuer bestellt.
Beratung und Unterstützung!
Wenn Sie neugierig geworden sind und Interesse an der Arbeit als ehrenamtliche/r Betreuer/in haben, dann können Sie sich im Betreuungsverein Mittweida e.V. über das Ehrenamt „gerichtlich bestellter Betreuer“ informieren und beraten lassen – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.