Die Bestellung eines Betreuers kann durch eine Vorsorgevollmacht verhindert werden. Der Geber der Vollmacht muss bei der Erstellung geschäftsfähig sein. Es können einzelne Bereiche geregelt oder eine umfassende Vollmacht für alle Rechtsgeschäfte erteilt werden. Der Vollmachtsinhaber kann mit dem Original sofort handeln. Hingegen dauert die Bestellung eines rechtlichen Betreuers unter Umständen einige Zeit, da ein bestimmter Rechtsweg eingehalten werden muss. Zur Beschlussfassung durch den/ die BetreuungsrichterInn ist die Erstellung eines Gutachten, die Anhörung des zu Betreuenden (wenn möglich) und die Beachtung des Berichtes der Betreuungsbehörde nötig.
Eine einstweilige Anordnung zur Betreuung ist nur in Ausnahmefällen statthaft.
Jedoch erfolgt keine Kontrolle des Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht. Hier ist bei der Auswahl des Bevollmächtigten äußerste Sorgfalt angezeigt. Um das Risiko eines Missbrauches der Vollmacht zu verringern. Eine regelmäßige Überprüfung der Vollmacht und eine eventuelle notarielle Bestätigung sind abgebracht.