Alter, Krankheit, Unfall – und was passiert dann?

Bei dem Stichwort „Vorsorge“ denken viele zuerst an die finanzielle Absicherung im Alter bzw. Pflegefall oder an Regelungen, die das eigene Ableben betreffen, wie etwa die Errichtung eines Testaments. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was passiert, wenn man durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie Unfall oder schwere Erkrankung in die Lage kommt, seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Zwar erhalten viele Betroffene Beistand durch ihre Angehörigen. Diese können im häuslichen und pflegerischen Bereich helfen. Sie stoßen aber an ihre Grenzen, wenn es um die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen geht. Weder Ehe– noch Lebenspartner sind automatisch vertretungsberechtigt – ebenso wenig Kinder für ihre Eltern und Eltern für volljährige Kinder.

Somit stellt sich dann schnell die Frage, wer medizinische Entscheidungen für den Kranken oder Verunfallten treffen darf, wer sich um die Bezahlung von Rechnungen kümmern kann und wirksam Anträge auf Pflegeleistungen, Leistungen der Krankenkassen oder finanzielle Leistungen von Sozialbehörden stellen kann oder berechtigt ist, einen Vertrag mit dem Pflegedienst abzuschließen. Hierfür bedarf es eines Rechtsvertreters.

Sofern der Betroffene nicht vorab jemanden per Vollmacht zum Rechtsvertreter bestimmt hat oder die Vollmacht nicht alle Regelungsbereiche abdeckt, kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen – die Bestellung eines Betreuers.

 

Wer nicht riskieren möchte, dass private Angelegenheiten gegebenenfalls von unbekannten Personen geregelt werden, sollte in gesunden Tagen vorausschauend einer oder mehreren Personen seines Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Auch das Abfassen einer Betreuungsverfügung ist möglich.

Sorgen Sie also vor für den Fall, dass Sie ihr Leben nicht mehr wie gewohnt selbst organisieren und rechtsverbindlich regeln können. Es gibt Möglichkeiten, selbst Vorkehrungen zu treffen um im Notfall einen Vertreter zu haben, der sich um alle Angelegenheiten kümmern darf. Der Betreuungsverein Mittweida e.V. lädt deshalb diesbezüglich zu Informationsveranstaltungen mit dem Thema Vorsorgeverfügungen – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

 

Aufgrund von begrenzter Raumkapazität bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 03727-621420 bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin.